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Den Fehler bzw. die Messunsicherheit einer fehlerbehafteten (z.B. physikalischen) Größe ermittelt man, indem man abschätzt welchen Einfluss verschiedene Unsicherheitsfaktoren auf
das Endergebnis haben.
Der absolute Fehler eines Werts wird durch
ein vor den Bezeichner des Fehlers gestelltes ? markiert. Wenn für die Größe y der Mittelwert
ermittelt wurde, kann y also angegeben werden als:

Der relative Fehler berechnet sich nun als

und wird oft in Prozent oder Promille angegeben.
Meist sind die Unsicherheitsfaktoren Messwerte, die ihrerseits mit einem Messfehler behaftet sind.
Der Einfluss einer fehlerbehafteten Größe x auf das Endergebnis kann abgeschätzt werden,
indem man das Endergebnis als Funktion von der fehlerbehafteten Größe betrachtet, nach dieser ableitet und mit dem absoluten Fehler der fehlerbehafteten Größe multipliziert:

Fließt x oder sein Kehrwert linear in das Endergebnis ein, so ist der dadurch verursachte
relative Fehler von y somit gleich dem relativen Fehler von x:

Fließt x oder sein Kehrwert in n-ter Potenz (also z.B.
quadratisch für n = 2) in das Endergebnis ein, so ist der dadurch verursachte relative Fehler
von y gleich dem relativen Fehler von x multipliziert mit
n:

Fließen mehrere fehlerbehaftete Größen xi bei der Ermittlung von
y ein, so werden deren Einflüsse auf y addiert, solange
die Fehler der xi unabhängig voneinander sind, sich also nicht gegenseitig
beeinflussen:
Grenzen des linearen Gauß-Fortpflanzungsverfahrens
Das Gauß-Verfahren ist nur anwendbar, wenn sich die Modellfunktion y = f(xi) bei Änderungen der Einflussgrößen xi im Bereich ihrer Standardunsicherheiten u(xi) hinreichend linear verhält. Ist dies nicht der Fall, ist das Rechenverfahren
erheblich aufwändiger.
DIN 1319 (Grundlagen der Meßtechnik) und der "Leitfaden zur Angabe der Unsicherheit beim Messen" geben Hinweise, wie eine
unzulässige Nichtlinearität zu erkennen und zu umgehen ist.
Siehe auch:
Fehler, Messunsicherheit
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