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In der Mathematik ist das Kompositum zweier Körper ihr kleinster gemeinsamer Oberkörper.
Für die in diesem Artikel verwendeten Begriffe (wie "Körperadjunktion", "Zwischenkörper" und "Erweiterungsgrad"), siehe
Körpererweiterung.
Sind A und B Unterkörper des Körpers K, dann definiert man das Körperkompositum
AB als
- AB := A(B).
Dabei bezeichnet A(B) die Körperadjunktion der Menge B an den Körper A, sie besteht aus
allen Brüchen von A-Linearkombinationen von Elementen
aus B. Die Adjunktion ist in diesem Fall symmetrisch, d.h. A(B) = B(A).
Sind A und B Zwischenkörper einer Körpererweiterung L/K, und sind beide endliche
Erweiterungen von K, dann ist der Erweiterungsgrad des Kompositums höchstens gleich dem Produkt der beiden einzelnen
Erweiterungsgrade und mindestens so groß wie ihr kleinstes gemeinsames Vielfaches (kgV):
- kgV([A : K], [B : K]) ? [AB : K] ? [A :
K] · [B : K].
Sind A und B linear disjunkt, dann ist
[AB : K] = [A : K] · [B : K]. Dies ist z.B. der Fall, wenn
die Erweiterungsgrade von A und B teilerfremd sind.
Man kann auch das Kompositum beliebig vieler Teilkörper eines gemeinsamen Oberkörpers betrachten, so ist z.B. der Körper der
algebraischen Zahlen ein Oberkörper jeder endlichen Erweiterung
von Q, und ist gleich dem Kompositum aller endlicher Erweiterungen.
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