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Ein bedeutendes Beweisverfahren in der Geometrie, der Kongruenzbeweis, beruht
darauf, dass man die Kongruenz von Dreiecken nachweist und Folgerungen daraus zieht. Ein solcher Nachweis wäre allerdings
ziemlich mühsam, wenn man dazu direkt die Definition der Kongruenz heranziehen würde. Man hat daher einfache Kriterien
entwickelt, die so genannten Kongruenzsätze, um kongruente Dreiecke zu erkennen.
Zwei Dreiecke sind kongruent (deckungsgleich), wenn sie
- in den drei Seiten (SSS-Satz = Seiten-Seite-Seiten-Satz),
oder
- in einer Seite und zwei Winkeln (WSW =
Winkel-Seiten-Winkel-Satz und SWW =
Seite-Winkel-Winkel-Satz), oder
- in zwei Seiten und dem eingeschlossenen Winkel (SWS =
Seiten-Winkel-Seiten-Satz), oder
- in zwei Seiten und dem der größeren Seite gegenüberliegenden Winkel (SSW =
Seiten-Seiten-Winkel-Satz)
übereinstimmen. Die nachfolgende Abbildung zeigt für jeden der vier Kongruenzsätze die Größen, in denen zwei Dreiecke
übereinstimmen müssen.

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